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Aktuelle Informationen als PDF

Die wichtigsten Informationen und aktuellsten Erkenntnisse haben wir in einer PDF Datei für euch zusammengefasst. Dieses Dokument wird fortlaufend aktualisiert und ihr findet es hier.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben einige Fragen per Email erhalten oder kamen bei unseren persönlichen Gesprächen auf:

Warum ein neues Altenheim in Unterwössen? Was ist mit dem jetzigen Seniorenheim?

2020 hat der private Betreiber des bisherigen Senioren- und Pflegeheims in Unterwössen, die Anthojo-Gruppe, angekündigt, das Heim aufgrund der sich ändernden sozialen und gesetzlichen Anforderungen nur noch bis Ende 2025 fortführen zu können. Da eine Sanierung und ein Umbau im laufenden Betrieb nicht möglich sei, sucht die Anthojo-Gruppe seither ein Grundstück für einen Neubau im Umkreis von 15km. Solange aber kein Ersatzbau zur Verfügung steht, wird das Heim in Unterwössen aber nicht geschlossen, sondern hat einen Bestandsschutz bis 2036. 

2020 haben die 4 Nachbargemeinden Unterwössen, Schleching, Marquartstein und Reit im Winkl bei der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH (Afa) ein Seniorenkonzept in Auftrag gegeben. In dieser wurde ein Bedarf an 185 Pflegeplätzen bis 2031 für die 4 Gemeinden ermittelt.

Daraufhin sucht die Gemeinde Unterwössen einen Standort im Oberen Achental. Die Gemeinde wünscht sich einen kommunalen Träger für das Altenheim.
Quellen:
Gemeindezeitung 2023 Nummer 9, Seite 10

Wer ist an dem Bauvorhaben beteiligt und wer sind die Initiatoren?
Der Träger des geplanten Kreisaltenheims ist die Kreisaltenheime Traunstein GmbH. Der Eigentümer des Grundstücks an der Kaltenbachwiese ist die Kongregation der Barmherzigen Schwestern (Betreiberin der Adelholzener Alpenquellen). Die Gemeinde Unterwössen hat beide Verhandlungspartner aktiv zusammengebracht.
Am 30.11.2021 erfolgte durch die Gemeindeverwaltung eine Voranfrage bei der Regierung Oberbayern bzgl. des Standortes Kaltenbachwiese (Fl.Nr. 969/1). Die Stellungnahme der Regierung erfolgte 7 Monate später am 24.06.2022. Am 07.02.2022 wurde dem Gemeinderat ein Konzept mit dem Standort Kaltenbachwiese vorgelegt. Diesem wurde grundsätzlich zugestimmt. Am 31.10.2022 wurde der Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zum Altenheim informiert. Anfang Dezember 2022 (02.12.2022) wurde in der Gemeindezeitung berichtet, dass die Verhandlungen zwischen dem Landkreis und der Kongregation bereits laufen und eine Entscheidung aller Verantwortungsträger bis Ende März 2023 vorliegen könnte.
Quellen:
Gemeindezeitung 2022 Nummer 24, Seite 4
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/aktuelles/parojekte/Altenheim
Was ist die Kreisaltenheime Traunstein GmbH?
Die Kreisaltenheime Traunstein GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landkreis Traunsteins. Der Landkreis Traunstein ist der einzige Landkreis in Oberbayern, der seine 3 Kreisaltenheime selbst betreibt. Kreisaltenheime sind in Trostberg, Grabenstätt und Palling. Geschäftsführer ist Markus Mayr. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Landrat Siegfried Walch.
Quelle:
www.kreisaltenheime-traunstein.de/traeger/

Was ist die Kongregation der Barmherzigen Schwestern?
Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul ist eine Ordensgemeinschaft mit dem Mutterhaus in München.
Sie betreibt die Adelholzener Alpenquellen GmbH mit Sitz in Bad Adelholzen, zwischen Siegsdorf und Bergen. Weiterhin unterhalten sie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, sowie landwirtschaftliche Betriebe.
Quellen:
www.barmherzige.net/haeuser/ueberblick
vinzenz-gemeinschaft.de/adressen/barmherzigen-schwestern-muenchen/
Was ist Erbbaurecht bzw. Erbpacht?
Beim Erbaurecht handelt es sich um das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen. Der Eigentümer des Grundstücks (Erbbaurechtgeber) erhält vom Eigentümer des Gebäudes (Erbbaurechtsnehmer) regelmäßig einen Erbbauzins. Im Gegenzug darf dieser das Grundstück nutzen und bebauen. Die Höhe für den Erbbauzins ist nicht gesetzlich geregelt. Der jährliche Erbbauzins beträgt in der Regel zwischen 3-5% vom Grundstückswert bei Vertragsabschluss. Die Laufzeit des Erbbaurechts liegt in der Regel zwischen 60 und 99 Jahre. Das Gebäude kann in dieser Zeit verkauft oder vererbt werden. Am Ende der Laufzeit erlischt das Erbbaurecht. Das auf dem Grundstück errichtete Bauwerk wird per Gesetz Eigentum des Grundstücksbesitzers. Je nach Vertrag kann das Erbbaurecht entweder weiter verlängert werden oder der Erbpachtnehmer erhält eine Entschädigung. Für Eigentümer von Grundstücken, die dieses nicht  selbst nutzen möchten, ist das Erbbaurecht ein sicherer Ertrag. Zumal das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Preis veräußert werden kann. Für den Erbbaurechtsnehmer bedeutet es, dass die Finanzierung für das Grundstück wegfällt und weniger Eigenkapital beim Bau einer Immobilie benötigt wird. Allerdings sind die endgültigen Kosten für ein Erbbaurecht nicht abschätzbar, da der Erbpachtzins nicht für die gesamte Dauer festgesetzt wird, sondern ggf. erhöht werden darf.(Indexierung)
Was versteht man unter Sichtdreieck? Welche Rolle spielt es bei der geplanten Zufahrt?
Das Sichtdreieck ist das Sichtfeld, das man haben muss, wenn man von einer untergeordneten Straße (z.B. Zufahrtsstraße) in eine übergeordnete Straße (z.B. Hauptstraße) einbiegen will. Vom Standpunkt des Verkehrsteilnehmers auf der Zufahrtsstraße ergibt sich bei geradem Straßenverlauf von seinem eigenen Standort aus bis zu dem Fahrzeug auf der Hauptstraße ein dreieckiges Sichtfeld. Dieses muss in beide Richtungen frei überschaubar sein. Wie weit dieses Sichtfeld sein muss, ergibt sich u.a. durch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der übergeordneten Straße. Bei 50 km/h beträgt die Strecke bei geradem Straßenverlauf 70 m in beide Richtungen. Das Sichtfeld darf in diesem Bereich nicht durch parkende Fahrzeuge, Gartenzäune, Hecken oder Ähnliches erschwert werden, da sonst das Einbiegen die Straßenverkehrssicherheit gefährdet. Hecken und fest installierte Hindernisse dürfen maximal 0,80 m hoch sein, da das Sichtfeld zwischen 0,80m und 2,50m für die Verkehrsteilnehmer freigehalten werden muss. Brückengeländer müssen mindestens 1,10m hoch sein (bei Radwegen mind. 1,30 m).
Quellen:
de.wikipedia.org/wiki/Sichtdreieck
www.stvo2go.de/sichtdreiecke-berechnen/
Ist ein kommunal oder gemeinnützig betriebenes Pflegeheim nicht viel kostengünstiger als ein privat betriebenes Pflegeheim?
Ein Kostenvergleich verschiedener Altenheime unserer Region zeigt, dass sich die Preise der privaten und der kommunalen oder freigemeinnützigen Träger nicht pauschal vergleichen lassen. Die Kosten bei einem privaten Träger können auch niedriger sein als bei einem freigemeinnützigen.
Die Kosten setzen sich u.a. zusammen aus Pflegeleistung, Verpflegung, Unterkunft, Ausbildungsumlage und Investitionskosten. Um das Preis-Leistungsverhältnis richtig bewerten zu können, muss man die Leistungsangebote der einzelnen Pflegeeinrichtungen miteinander vergleichen. Zimmerausstattung, Freizeitangebote, Verpflegung, Garten- und Außenanlagen, Gemeinschaftsräume etc. und natürlich vor allem die individuelle Betreuung durch das Pflegepersonal.
https://rettet-die-kaltenbachwiese.de/wp-content/uploads/2023/11/Kostenvergleich_Altenheim_Pflegegrad4.pdf

Flächenverbrauch / Versiegelung

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – FLÄCHENVERBRAUCHSBERICHT 2021

“….Eine Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ergab für das Jahr 2015 einen Versiegelungsgrad von 50,9 Prozent für die Siedlungs- und Verkehrsflächen Bayerns und liefert vertiefende Informationen zur aktuellen Versiegelungssituation und deren Entwicklung seit 2000 in Bayern.
Der Flächenverbrauch bleibt weiterhin ein Brennpunkt des Umweltschutzes. Seitens der Staatsregierung wurde dies in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie 2017 bekräftigt, die langfristig eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs mit dem Ziel einer Flächenkreislaufwirtschaft fordert. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Flächenverbrauch auf bundesweit unter 30 Hektar (ha) pro Tag zu reduzieren, bekannt. Bayern strebt daher unter anderem an, eine Richtgröße für den Flächenverbrauch von 5 ha pro Tag im Landesplanungsgesetz zu verankern.”

https://www.stmuv.bayern.de/themen/boden/flaechensparen/verbrauchsbericht.htm

Bayerisches Landesamt für Umwelt – Bodenversiegelung in Bayern: Zahlen und Fakten

“Wo Straßen, Häuser oder Industrieanlagen entstehen, da verschwinden immer auch große Teile des Bodens unter Beton, Asphalt oder Pflastersteinen. Dieser als Versiegelung bezeichnete Prozess bringt eine Reihe an Umweltproblemen mit sich. So können Flächen, die luftdicht überdeckt wurden, kein Regenwasser mehr aufnehmen oder speichern. Dadurch steigt bei starken Regengüssen das Risiko örtlicher Überschwemmungen. Im Sommer heizen versiegelte Flächen die Luft in den Städten zusätzlich auf. Außerdem geht wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren – und zwar oft für immer. Denn einmal versiegelter Boden lässt sich kaum wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückführen.”

https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/versiegelung/index.htm

Innenentwicklungskonzept vom Ökomodell Achtenal

“Aktueller Sachstand über das Innenentwicklungskonzept der integrierten ländlichen Entwicklung im Achental” vom Ökomodell Achental e.V. (vom 13.05.2020)

“Seit vielen Jahren schreiben sich die neun Gemeinden des Ökomodells Achental auf die Fahnen, nachhaltig zu handeln und neue Wege einer ökologisch tragfähigen Zukunftsentwicklung zu verfolgen. In einem gemeinsamen Projekt aus der integrierten ländlichen Entwicklung, gefördert über das Amt für ländliche Entwicklung, haben sich die Gemeinden nun auf den Weg gemacht, die un- und untergenutzten Flächen und Gebäude in ihren Gemeinden zu identifizieren und Wege zu diskutieren, wie diese Potenziale einer für die Ortsentwicklung sinnvollen und den Ökomodellgemeinden dienlichen Nutzung zugeführt werden können. Dabei stehen die Gemeinden an ganz unterschiedlichen Ausgangspunkten auf diesem Weg. Während sich einige Kommunen bereits seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema der Innenentwicklung auseinandersetzen und Grundlagen wie ein Flächenkataster (Schleching) oder einen politischen Grundsatzbeschluss (Unterwössen) erarbeitet haben, stehen andere Gemeinden erst am Anfang des Weges zur Minderung der Flächen(neu)inanspruchnahme. …”

“Die so identifizierten un- und untergenutzten Flächen und Gebäude mit einem potenziellen Baurecht im Innenbereich der Gemeinden sollen zukünftig genutzt werden („Aktivierung“), um Bebauungen im Außenbereich (auf der „grüne Wiese“) zu reduzieren und somit den Flächenverbrauch zu senken. „Eine sinnvolle und qualitätsvolle Innenentwicklung ist ein großer Hebel, sparsamer und damit auch verantwortungsbewusster mit Grund und Boden umzugehen“, weiß Wolfgang Wimmer, Geschäftsführer des Ökomodells Achental. Die vorhandene Infrastruktur zu nutzen und auszulasten, indem konsequent Baulücken aktiviert werden, ist langfristig günstiger und umweltschonender, als sie auszubauen.”

https://www.oekomodell.de/news-article/innenentwicklung-ein-lebensgefuehl/