Schutz und Erhalt der Wiese und des Baumbestandes am Kaltenbach

Wir fordern, die Wiese und den Baumbestand am Kaltenbach in ihrer Natürlichkeit zu erhalten und vor der Bebauung und der damit einhergehenden Bodenversiegelung zu bewahren. Dieses natürliche Gebiet soll dauerhaft als Naherholungsbereich für die Bürgerinnen und Bürger Wössens erhalten bleiben. Das angrenzende Biotop mit seiner schützenswerten Flora und Fauna muss bewahrt werden.

Bewahrung natürlicher und wertvoller Grünflächen in Wössen

Wir fordern, naturnahe Flächen in Wössen zu erhalten und für das geplante Bauprojekt vorrangig bereits versiegelte Flächen und vorhandenen Gebäudebestand zu nutzen, mit dem Ziel, großflächige Bodenversiegelung zu vermeiden – gemäß dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde Unterwössen von 2017 und dem Landesentwicklungsprogramm Bayerns.

Ernsthafte Prüfung von Alternativstandorten durch die Gemeinde

Wir fordern eine zielorientierte Suche nach einem besser geeigneten Standort für die Versorgung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, bevorzugt in der Nähe des Ortszentrums, und wir fordern die Offenlegung aller Prüfungsergebnisse.


Einwände und Zweifel am Standort “Kaltenbachwiese”

Mögliche Alternativstandorte für den Bau eines Altenheims wurden bisher nicht ernsthaft und eingehend von der Gemeinde Unterwössen geprüft.

Die Kaltenbachwiese wird als Standort von der Gemeinde favorisiert, da das Grundstück scheinbar günstig von der Kongregation der Barmherzigen Schwestern als Erbbaurecht zu pachten wäre.

Einwände, die gegen den Standort sprechen, werden nicht genügend berücksichtigt.

Großflächige Bodenversiegelung mit Konsequenzen für unser Grundwasser und die Natur

In Bayern werden täglich etwa 12 Hektar durch neue Gebäude, Gewerbeflächen, Straßen und Parkplätze versiegelt, ohne dass entsprechende Flächen der Natur zurückgegeben werden. Mit fortschreitender Bodenversiegelung und zunehmenden Hitzewellen werden unsere Grundwasserreserven in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Zusätzlich werden lokale Starkregen und Überschwemmungen zukünftig heftiger und damit stehen immer weniger wasserdurchlässige Flächen für das Abfließen des Wassers zur Verfügung. Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Koalitionsvertrag (2018) und im Bayerischen Landesplanungsgesetz (2021) verpflichtet, den täglichen Flächenverbrauch auf 5 Hektar zu reduzieren. Mehr erfahren…

Beeinträchtigung des Biotops am Kaltenbach

Das seit 1991 ausgewiesene Biotop am Kaltenbach, bestehend aus 100% naturnahen Feldgehölzen, standort-heimischen Strauch- und Baumarten und teils geschützten Pflanzen, wird durch die geplanten Baumaßnahmen und die Abholzung massiv beeinträchtigt. Ein Rückgang des Biotops würde auch den wichtigen Rückzugsort für Vögel, Reptilien und andere Tiere gefährden und hätte Auswirkungen auf Mikroklima und Wasserhaushalt. Mehr über das Biotop erfahren …

Widerspruch zum Grundsatzbeschluss zur Bauland- und Ortsentwicklung vom 24.04.2017

Die Kaltenbachwiese liegt außerhalb des Ortszentrums. Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde Unterwössen ist die bauliche Entwicklung grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innenhalb dieser beschränkt. Nachverdichtungsmaßnahmen oder der Umnutzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der für Unterwössen relevante Regionalplan 18 stellen die Innenentwicklung ebenfalls in den Fokus der baulichen Entwicklung. Mehr erfahren…

Aufwändiger Straßen- und Kanalbau

Das geplante Baugrundstück ist noch völlig unerschlossen. Für die Zufahrt zum Altenheim muss der aktuell einspurige Weg zu einer zweispurigen Straße samt Fußweg ausgebaut werden. Hierfür sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen mit aufwändigem Kanalbau und Abholzung des Baumbestandes im Biotopbereich notwendig.

Verkehrssicherheit der geplanten Einfahrt zum Kreisaltenheim

Die geplante Einfahrt zum Altenheim liegt in einer langgestreckten Kurve direkt an der Brücke vom Kaltenbach und mündet auf die Bundesstraße B305. Die Sicht ist aufgrund der Kurvensituation und durch Hecken und Bäume anliegender Grundstücke extrem eingeschränkt. Viele Autos, Motorräder und LKWs fahren hier deutlich mehr als die erlaubten 50 km/h, da der Ortsausgang nicht weit entfernt liegt. Das Überqueren der Straße und das Abbiegen sind nicht ungefährlich. Mehr erfahren…