Wir fordern, naturnahe Flächen in Unterwössen zu erhalten und für das geplante Bauprojekt und zukünftige Bauvorhaben bereits versiegelte Flächen und vorhandene Gebäudebestände zu nutzen – gemäß des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Unterwössen zur Bauland- und Ortsentwicklung vom 24.04.2017. Demnach ist die bauliche Entwicklung grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innenhalb dieser beschränkt. Nachverdichtungsmaßnahmen oder der Umnutzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der für Unterwössen relevante Regionalplan 18 stellen die Innenentwicklung ebenfalls in den Fokus der baulichen Entwicklung.